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Die Zuchtgenehmigung

Wer braucht eine Zuchtgenehmigung?
Jeder, dessen Sittiche oder Papageien Nachwuchs bekommen, braucht in Deutschland eine Zuchtgenehmigung. Dies ist auch der Fall, wenn Sie ihrem Sittichpärchen nur einmal Nachwuchs gönnen möchten und auch dann, wenn Sie diesen behalten möchten.
Die Zuchtgenehmigung können Sie ab einem Alter von 16 Jahren beantragen. Sie kostet ca.25 EUR, was allerdings von Bundesland zu Bundesland und Stadt zu Stadt unterschiedlich sein kann.
 Wozu braucht man eine Zuchtgenehmigung?
Die Zuchtgenehmigung beweist, dass Sie sich mit der Zucht auskennen und nur damit können Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Fußringe erhalten, mit denen die Küken beringt werden müssen.
 
 
Was für Voraussetzungen muß man erfüllen, um eine Zuchtgenehmigung zu bekommen?
Bereits vor dem Antrag sollten Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen zum Erhalt der Zuchtgenehmigung besitzen. Normalerweise muß ein Quarantäneraum vorhanden sein. Dieser Raum muß gekachelt oder betoniert sein, um im Krankheitsfall eine einfach Desinfektion zu gewährleisten. Er sollte sich außerhalb des Wohnraums befinden, allerdings werden häufig auch Gästebäder oder unbenutzte Räume als Quarantäneräume akzeptiert.
Außerdem müssen Sie sich einiges Wissen zur Haltung, Pflege und Zucht der von Ihnen gehaltenen Sitticharten aneignen. Hilfe hierfür finden Sie im Artenlexikon, in unserem Forum und in der Literatur. Sie werden in den meisten Fällen außerdem nach der Psittakose und der Psittakose-Verordnung befragt.
 
 
Wo und wie bekommt man diese Genehmigung?
Um die Genehmigung zu erhalten müssen Sie eine Sachkundepprüfung ablegen. Die Genehmigung wird - je nach Bundesland - beim Ordnungsamt oder beim Veterinäramt beantragt. Der Amts-Tierarzt kommt zu einem vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause, um sich die Räumlichkeiten anzusehen und Ihr Wissen über die Haltung und Zucht zu testen. Außerdem benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis.
Da jede Züchterprüfung anders verläuft und einige Amts-Tierärzte strenger sind, während andere die Prüfung weniger genau vornehmen, kann hier leider kein allgemein gültiger Fragenkatalog zur Verfügung gestellt werden.
 
 
Die Genehmigung gilt übrigens nur für die aktuelle Adresse, im Falle eines Umzugs müssen Sie sie erneut beantragen!